💡
Achtung! Wichtige Information für Bezieher von SGB2:
Jobcenter übernimmt Kosten für Laptop oder Tablet
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewährt rückwirkend zum 01.01.2021 allen Schüler, die von der Schule kein Laptop/Tablet und Zubehör zu Verfügung gestellt bekommen, jedoch Online-Unterricht nehmen müssen, einen Zuschuss von bis zu 350€ pro Kind.
Zitat:
Die Weisung gilt
- bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
- falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
- im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gerne helfen wir Dir beim Beantragen.