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Achtung! Wichtige Information für Bezieher von SGB2:

Jobcenter übernimmt Kosten für Laptop oder Tablet 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewährt rückwirkend zum 01.01.2021 allen Schüler, die von der Schule kein Laptop/Tablet und Zubehör zu Verfügung gestellt bekommen, jedoch Online-Unterricht nehmen müssen, einen Zuschuss von bis zu 350€ pro Kind.

Zitat:

Die Weisung gilt

  • bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
  • falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht gestellt werden, insbesondere von Schulen
  • im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör


Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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