Bildungspaket
Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Anspruch habe alle Kinder aus Familien, die...
- SGB II ( Arbeitslosengeld 2 )
- SGB XII ( Sozialhilfe )
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- AsylblG ( Asylbewerberleistungsgestz )
...beziehen. Du hast also das Recht, dass Dein Kind Leistungen aus dem Förderpaket "Bildung und Teilhabe" bezieht. Das ist für Dich kostenlos. Der Antrag kann jedoch nur gestellt werden, wenn Dein Kind voraussichtlich das wesentliche Lernziel nicht erreichen wird, und muss in jedem Einzelfall gestellt werden. Vor Antragstellung ist jedoch eine schriftliche Bestätigung der Schule nötig.
Wir unterstützen Dich gerne bei der Antragstellung .
Bei einem genehmigten Antrag zahlst Du dann für die Nachhilfe bei uns nichts.
Wichtige Neuerung: die kommunale Arbeitsförderung übernimmt ab sofort auch die Kosten für online-Nachhilfe!